AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung und Änderung

  1. Für alle von Ahmad Jarkas, Anton-Bruckner-Straße 33c, 91052 Erlangen (nachfolgend Auftragnehmer) für den Kunden (nachfolgend Auftraggeber) erbrachten Leistungen, liegen diese all-gemeinen Bedingungen zugrunde.
  2. Alle Bedingungen sind für die Vertragsparteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für ihre jeweiligen Erben, Rechtsnachfolger, zugelassenen Abtretungsempfänger sowie gesetzlichen Vertreter verbindlich.
  3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu verändern.

§2 Urheberschutz & Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält an Softwarekomponenten, sofern nicht anders angegeben und es sich nicht um ein Mietverhältnis der Software handelt, ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht.
  2. Wird dem Auftraggeber das Eigentum an einer Sache übertragen, so erhält dieser das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware.
  3. Eine Mehrfachnutzung, Veränderung und/oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung durch den Auftragnehmer.
  4. Der Auftragnehmer beansprucht für sich keine geistigen Eigentumsrechte an hochgeladenen Texten, Bildern und sonstigen Inhalten.

§3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung. Die Standard-Zahlfrist der Rechnung beträgt 7 Werktage. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, eine individuelle Zahlfrist festzulegen. Die Zahlfrist wird auf der Rechnung angegeben. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeber eine Rechnung aus.
  2. Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt, so sind diese im Voraus am 1. eines jeweiligen Monats zu entrichten.
  3. Eine Abweisung bzw. Rückbuchung der Zahlungen wird als Vertragsverletzung ausgelegt und hat zur Folge, dass der Auftragnehmer ohne vorherige Ankündigung berechtigt ist, die Diensterbringung einzustellen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ohne vorherige Ankündigung einzustellen, bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehender Zahlungen.
  5. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich an Geschäftskunden (B2B). Sofern nicht explizit angegeben, verstehen sich alle Preisangaben zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  6. Die Vergütung von Leistungen nach Zeitaufwand wird am Monatsende unter Nachweis der erbrachten Stunden abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt mit einer Taktung von 30 Minuten zum vereinbarten Honorar.
  7. Für die Bearbeitung von Supportanfragen außerhalb der Supportzeiten erhebt der Auftragnehmer das doppelte Honorar.

 

§4 Abnahme

  1. Mit der Freigabe von Konzepten/Entwürfen bestätigt der Auftraggeber, dass die erstellten Werke frei von inhaltlichen Fehlern sind und seinen Wünschen entsprechen. Eine nachträgliche Korrektur fällt dem Auftraggeber zu lasten.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber an Entwürfen/Konzepten zu 2 Korrekturrunden berechtigt. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand abgerechnet.
  3. Mit der Abnahme der Software oder der Sache bestätigt der Kunden, dass diese frei von offensichtlichen ihm erkennbaren Fehlern ist.

§5 Zusatzleistungen

  1. Sofern der Auftraggeber gesonderte Leistungen oder Konfigurationswünsche, die nicht im vereinbarten Leistungsrahmen abgedeckt sind, beauftragen möchte, erfolgt dies auf Basis eines Angebots durch den Auftragnehmer.
  2. Fallen im Rahmen eines Projektes weitere Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel das Anfertigen weiterer Entwürfe, so können diese gesondert berechnet werden.

§6 Gewährleistung & Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere und/oder beispielhafte Schäden sowie für Folgeschäden, die durch die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers entstanden sind. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für entgangene Gewinne, Unmöglichkeiten der Nutzung, Datenverlust sowie sonstige Schäden.
  2. Die Nutzung durch den Auftraggeber geschieht auf eigenes Risiko. Die Bereitstellung der Dienste erfolgt, “wie beschrieben”/”wie bestehend”.
  3. Es besteht keine Garantie, dass die vom Auftragnehmer angebotenen Dienste ohne Unterbrechungen und Störungen verfügbar sind.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt.
  5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung und haftet nicht für Schäden, die durch Software eines anderen Herstellers bzw. Entwicklers verursacht wurden.
  6. Kann eine Störung weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber selbst reproduziert werden, so gilt diese nicht als Störung.
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte von Internetseiten und Onlineshops jeglicher Art, die auf den Systemen des Auftragnehmers gespeichert werden.
  8. Mit der Abnahme von Konzepten/Entwürfen/Entwicklungen bestätigt der Auftraggeber, dass die erstellten Werke frei von inhaltlichen Fehlern sind und seinen Wünschen entsprechen. Eine nachträgliche Korrektur fällt dem Auftraggeber zu lasten.

 

§7 Wartung, Support & Reaktionszeiten,

  1. Sofern vereinbart, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen schriftlichen und/oder telefonischen Support von Mo. – Do. in der Zeit von 9 – 17 Uhr und Fr. 9- 15 Uhr.
  2. Der Auftragnehmer gewährt den Support dem direkten Vertragspartner sowie 2 weiteren hinterlegten Mitarbeitern.
  3. Der gewährte Support verfolgt den Zweck der Hilfestellung, der Analyse und Behebung von technischen Problemen sowie der Unterstützung bei der Bedienung der gebuchten Leistung.
  4. Im Rahmen der Wartung installiert der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen die neusten Minor-Updates, sofern keine anderweitigen Gründe dagegensprechen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Softwareversion besteht vom Auftraggeber nicht.
  5. Vom Support sind folgende Leistungen ausgeschlossen:
    1. Umfangreiche und tiefgreifende Schulungsmaßnahmen
    2. Konfigurationen, die über den Umfang einer unterstützenden Leistung hinausgehen und nicht primär vom Auftraggeber durchgeführt werden.
    3. Änderungen an Texten, Produkte und Inhalten jeglicher Art.
    4. Massenänderungen/Sammeleingaben an Produkten und Inhalten.
    5. Support für Geräte und Systeme, die nicht über den Auftragnehmer bezogen und insbesondere von diesem unterstützt werden.
    6. Installation und Übertragung des Shops auf fremde Systeme, die nicht vom Auftragnehmer betrieben werden.
  6. Sofern notwendige Leistungen vom Auftragnehmer aufgrund von fahrlässigem oder bewusst schuldhaftem Verhalten durch den Auftraggeber durchgeführt werden müssen, trägt der Auftraggeber dessen Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

§8 Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Die Laufzeit vom Wartungsvertrag ist individuell im Angebot geregelt. Ist es nicht anderes im Angebot geregelt, beträgt die Mindestlaufzeit jedoch 6 Monate. Sie verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende von dem Auftragnehmer oder dem Auftraggeber gekündigt wird.
  2. Zudem kann der Wartungsvertrag von jedem Vertragsteil bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Bestimmungen der Ziffer 3.5 (Leistungen bei Vertragsende) dieses Vertrages gelten auch, wenn dieser Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wird.
  3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt der Zahlungsverzug des geschuldeten Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber. Ist der Auftraggeber mit mehr als 30 Tagen laut Fälligkeitsdatum der Rechnung, mit der Zahlung im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

 

 

 

§9 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle verwenden Kennwörter sicher gewählt wurden und dem Stand der Technik entsprechen.
  2. Der Auftraggeber ist für die gespeicherten Inhalte jeglicher Art verantwortlich. Inhalte jeglicher Art werden nicht vorab vom Auftragnehmer geprüft.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den von ihm zur Verfügung gestellten Werken (insbesondere Grafiken, Texten und Logos), die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass wenn entsprechende Inhalte vom Auftraggeber übermittelt werden, er diese Rechte besitzt.

§10 Rechte Auftragnehmer

  1. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine Dienste aus beliebigem Grund und ohne Ankündigung zu ändern oder zu beenden.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte zu entfernen oder Konten zu sperren, wenn hierfür nach eigenem Ermessen Gründe vorliegen.

§11 Schlussbestimmung

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
  2. Mündliche Nebenabreden existieren grundsätzlich nicht und sind nicht zulässig. Sollte diese existieren gelten diese als nichtig.
  3. Sofern der Auftraggeber nach einer der hier genannten Bedingungen verstößt, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, nach alleinigem Ermessen die Diensterbringungen zu beenden und den Vertrag zu kündigen.
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